Mitgliedschaft
Um die Mitgliedschaft im TSC Mülheim zu beantragen, füllt bitte das Antragsformular aus und schickt es auf dem Postweg an uns.
Die Antragsformulare gibt es hier.
Die Finanzordnung
| Verwaltungsgebühr pro Person | Quartalsbeitrag | |
| Erwachsene | 25,00 Euro | 36,00 Euro |
| Auszubildende/Studenten (bis 12. Semester) sowie Wehr- und Ersatzdienst-leistende | 25,00 Euro | 24,00 Euro |
| Kinder/Jugendliche ab 14 Jahre | 25,00 Euro | 24,00 Euro |
| Kinder/Jugendliche bis 14 Jahre | 25,00 Euro | 12,00 Euro |
| Familienbeitrag | 25,00 Euro | 75,00 Euro |
Die Beiträge werden quartalsweise im Lastschrifteinzugsverfahren erhoben.
In diesen Beträgen ist (außer für Kinder/Jugendliche bis 8 Jahren) die Auslandskrankenversicherung des VDST (Taucher-Hotline) enthalten.
Bei Rücklastschriften trägt das Mitglied sämtliche Rückbelastungskosten der Bank sowie eventuell anfallende Kosten für Mahnung und Mahnverfahren.
Wird ab 18 Jahren kein Nachweis für die Ausbildung beigebracht (Stichtag ist der 20. Juni eines jeden Jahres), wird der reguläre Beitrag eingezogen. Nach Vorlage des Nachweises wird im kommenden Quartal der reduzierte Beitrag erhoben.
Mit Erreichen der Volljährigkeit entfällt der Familienbeitrag, außer ein weiterer Schulbesuch oder ein Studium ohne eigenes Einkommen wird regelmäßig nachgewiesen.
Die Aufwendungsgebühren (Instandhaltung/Wartung/TÜV) für die Ausrüstung betragen 3,00 Euro (1,50 Euro für Kinder bis 18 Jahre) pro Tag und Gegenstand (Weste, Automat, Flasche). Auf Clubfahrten beträgt die Gebühr 10,00 Euro (5,00 Euro für Kinder bis 18 Jahre) pro Woche und Gegenstand. Die Aufwendungsgebühr für eine Flaschenfüllung beträgt 1,00 Euro pro Flasche (0,50 Euro für Kinder bis 18 Jahre).
Die Regelungen zu den Arbeitsmaßnahmen des Vereins finden sich hier.
Satzung
Die Satzung des TSC Mülheim/Ruhr kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.