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Neuregelung der Arbeitsmaßnahmen gültig ab dem 1.3.2009 - Teilnahme erst ab 14 Jahren möglich aus versicherungstechnischen Gründen
- Für die Mittagspause wird eine halbe Stunde von der Arbeitszeit abgezogen
- Vergütung:
- 14 bis 17 Jahre: 5,- EUR pro Stunde
- Ab 18 Jahre: 10,- EUR pro Stunde
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